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NIS2-Richtlinie

NIS2 pragmatisch umsetzen, ohne Panik, ohne Aktionismus.

Wir begleiten KMU und Mittelstand durch die wichtigsten Schritte: Einordnung, Gap-Analyse, Maßnahmen­plan, Incident-Prozess. Fokus auf das, was wirklich Sicherheit schafft, nicht nur Haken auf dem Papier.

Stand und Fristen

Die Uhr läuft. Aber mit Plan geht es auch jetzt noch.

Januar 2023
NIS2 in Kraft

EU-Richtlinie 2022/2555 trat am 16. Januar 2023 in Kraft.

Oktober 2024
Umsetzungsfrist abgelaufen

Mitgliedstaaten mussten bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.

2025 / 2026
Deutsches Umsetzungsgesetz

Das NIS2-Umsetzungs- und Cyber­sicherheits­stärkungs­gesetz (NIS2UmsuCG) steht kurz vor Anwendung; rund 29.000 Unternehmen in Deutschland sind betroffen.

Laufend
Registrierung & Nachweise

Registrierung beim BSI, Geschäfts­leitungs­haftung (Art. 20), Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes.

Vorgehen

Vier Phasen bis zur auditfähigen Umsetzung.

Wir starten mit einem klaren Befund und gehen dann Schritt für Schritt vor. Kein Beraterdeutsch, keine 200-seitigen Konzepte zum Ausdrucken, sondern Maßnahmen, die in Ihren Alltag passen.

1. Einordnung

Prüfen der Betroffenheit: Sektor (Anhang I / II), Größe (≥ 50 MA oder ≥ 10 Mio. € Umsatz), direkte Lieferantenrolle. Ergebnis: klarer Befund, ob NIS2, NIS2-Umsetzungsgesetz oder Lieferkette einschlägig sind.

2. Gap-Analyse

Vergleich Ist-Zustand gegen die zehn Maßnahmenkategorien aus Art. 21 NIS2-Richtlinie. Priorisiert nach Risiko und Umsetzungs­aufwand, mit einer Roadmap für 6–12 Monate.

3. Maßnahmen & Dokumentation

Technische Controls (MFA, Netzsegmentierung, Endpoint, Backup, Logging), organisatorische Richtlinien und revisions­sichere Dokumentation, auditierbar und ISMS-tauglich.

4. Betrieb & Schulung

Incident-Prozess mit 24-Stunden-Meldefrist, Awareness-Kampagnen, laufende Überprüfung, jährlicher Penetrations­test. Geschäfts­leitung wird zur Cybersecurity geschult (Art. 20).

Betroffene Sektoren

18 Sektoren. Plus Ihre Lieferkette.

Anhang I sind „wesentliche Einrichtungen", Anhang II „wichtige". Zusätzlich wirken die Anforderungen über Zulieferer­verträge, auch in Ihr KMU hinein, wenn Sie an betroffene Kunden liefern.

Energie
Anhang I
Verkehr & Logistik
Anhang I
Banken & Finanzmarkt
Anhang I
Gesundheitswesen
Anhang I
Digitale Infrastruktur
Anhang I
Öffentliche Verwaltung
Anhang I
Post & Kurier
Anhang II
Abfall­wirtschaft
Anhang II
Chemie & Lebensmittel
Anhang II
Produktion & Fertigung
Anhang II
Digitale Anbieter
Anhang II
Forschung
Anhang II
Art. 21 NIS2

Die zehn Maßnahmen­kategorien in Klartext.

Die Richtlinie listet sie abstrakt. Wir zeigen, was in der Praxis dahintersteht, und worauf Sie direkt anfangen können.

Risikomanagement

  • Risikoanalyse und Behandlungskonzept (dokumentiert, jährlich geprüft)
  • Richtlinien für Informations­sicherheit (ISMS-Grundlage)
  • Asset-Inventar inklusive Software-Stückliste und Abhängigkeiten

Technische Maßnahmen

  • Multi-Faktor-Authentifizierung für alle kritischen Zugänge
  • Netzwerk­segmentierung (Produktion, Büro, Gast, OT)
  • Endpoint Detection & Response plus zentrales Patch-Management
  • Verschlüsselung at rest und in transit, sichere Schlüsselverwaltung
  • Backup mit Air-Gap oder Immutable-Storage plus Restore-Tests

Organisation & Prozesse

  • Incident-Response-Plan mit Rollen, Eskalation und Meldewegen
  • 24-Stunden-Meldepflicht an das BSI nach erheblichem Vorfall
  • Awareness- und Sicherheitstrainings, besonders für Geschäfts­leitung
  • Lieferanten- und Drittanbieter-Risikomanagement
  • Business Continuity und Krisen­management inklusive Kommunikations­plan
Konsequenzen

Bußgeld. Haftung. Reputations­schaden.

NIS2 zieht messbar Konsequenzen, gerade für die Geschäfts­leitung. Mit einem sauberen Grundgerüst sind Sie nicht nur compliant, sondern auch im Ernstfall handlungsfähig.

10 Mio. €
Max. Bußgeld wesentlich
2 %
Oder % vom Welt­umsatz
24 Std.
Meldefrist erstmeldung
FAQ

Häufige Fragen

Was wir am häufigsten gefragt werden. Weitere Fragen? Einfach melden.

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Betroffen sind Unternehmen in den 18 in Anhang I und II der Richtlinie genannten Sektoren ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz. Darüber hinaus wirken NIS2-Anforderungen über die Lieferkette, auch kleinere Zulieferer werden vertraglich in die Pflicht genommen. Wir klären die Betroffenheit im Erstgespräch mit Ihnen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen NIS2?
Für wesentliche Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahres­umsatzes (höherer Betrag zählt), für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 %. Zusätzlich haftet die Geschäftsleitung persönlich, wenn sie die Aufsichtspflichten nach Art. 20 verletzt.
Wie lange dauert eine NIS2-Umsetzung realistisch?
Für ein typisches KMU ohne ISMS planen wir sechs bis zwölf Monate für eine saubere Erstumsetzung. Quick Wins wie MFA, Backup-Härtung und Asset-Inventar sind in den ersten vier Wochen machbar.
Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und ISO 27001?
ISO 27001 ist ein anerkannter Standard für Informations­sicherheits­management. NIS2 ist europäisches Recht mit verpflichtendem Charakter. Wer ISO 27001 umsetzt, erfüllt viele NIS2-Anforderungen automatisch.
Gilt NIS2 auch für Kleinst­unternehmen?
Formal nicht, unterhalb von 50 Mitarbeitenden und 10 Mio. € Umsatz greift die Größenausnahme. Aber: Kleinst­anbieter in sensiblen Sektoren (z. B. DNS, Cloud, ICT-Management) sind unabhängig von der Größe erfasst.
Wer muss Vorfälle wie melden?
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen erhebliche Cybersicherheits­vorfälle binnen 24 Stunden an das BSI vorwarnen, binnen 72 Stunden mit Details nachmelden und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht liefern.
Was kostet NIS2-Beratung?
Für KMU arbeiten wir typischerweise in Paketen: Einordnung und Gap-Analyse als Festpreis, Umsetzung und laufender Betrieb auf Basis fester Tages- oder Monatssätze.

NIS2 sauber einordnen, statt nur auf Folien zu reagieren.

Im ersten Gespräch prüfen wir Betroffenheit, listen die nächsten drei Schritte und sagen, was realistisch in Ihrem Haus umsetzbar ist.